RVV: JOBTICKET Plus
Geltungsbereich
Es berechtigt einen Arbeitnehmer zu beliebig vielen Fahrten innerhalb der angegebenen Tarifzonen des RVV-Gebietes.
Gültigkeitszeitraum
Nach Bestellung ist das JOBTICKET Plus zum 1. des Folgemonats gültig. Die Dauer des Teilnahmeverhältnisses beträgt einen Kalendermonat und verlängert sich automatisch um einen weiteren Kalendermonat, sofern das vor Ablauf des aktuellen Monats nicht gekündigt wird.
Vorteil
Von Montag bis Freitag ab 19:00 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen (auch Heiligabend und Silvester) können ganztägig bis zu vier weitere Personen mitgenommen werden.
Der Arbeitgeberzuschuss ist mindestens 10,00€ pro Ticket und Monat und wird mit dem Arbeitgeber abgerechnet. Ihr Arbeitgeber zieht dann Ihren Eigenanteil in der Regel über die Lohnabrechnung ein.
Übertragbar
Nein.
Ermäßigung
Nicht möglich.
Preis
Abhängig von der gewählten Tarifzone des RVV.
Hier erhalten Sie das Ticket
Ein Erwerb von RVV-Fahrscheinen ist an den agilis Automaten im Verbundgebiet und im Kundencenter der agilis in Regensburg möglich.
Das JOBTICKET Plus ist beim RVV-Kundenzentrum oder unter abo@rvv.de zu beantragen.
Berechtigte
Das JOBTICKET Plus kann von einem Arbeitnehmer des Vertragspartners genutzt werden. Der Arbeitgeber ist bereit, sich finanziell mit einem Mindestzuschuss zu beteiligen. Eine Mindestteilnehmerzahl von 3 Mitarbeitern und eine finanzielle Beteiligung des Arbeitgebers von derzeit mindestens 10,00€ pro Ticket und Monat muss vorliegen.
Konditionen
Der RVV-Tarif gilt in den Zügen von agilis zwischen Neumarkt (Oberpf) – Regensburg Hbf – Straßkirchen und Münchsmünster – Regensburg Hbf – Eggmühl.
Zudem gilt dieser in den RVV-Bussen sowie im gesamten RVV-Verbundgebiet auch in den Zügen der anderen Bahnen.
Das JOBTICKET Plus ist für eine Person gültig. Es berechtigt zu beliebig vielen Fahrten innerhalb der angegebenen Tarifzonen des RVV-Gebietes. Vom Montag bis Freitag ab 19:00 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen (auch Heiligabend und Silverster) können ganztägig bis zu vier weitere Personen mitgenommen werden.
Im Binnenverkehr zwischen Neumarkt i.d. Opf – Parsberg, Straßkirchen – Radldorf, Schwandorf- Bodenwöhr sowie zwischen Amberg und Sulzbach-Rosenberg kann das JOBTICKET Plus nicht genutzt werden .
Der Übergang in die 1. Klasse ist nicht gestattet. Das Ticket ist nicht übertragbar. Das JOBTICKET Plus und ein amtlicher Ausweis müssen stets mitgeführt werden.
Mitnahme von Hunden
Kleine Hunde (bis zur Größe einer Hauskatze) werden im Behältnis kostenfrei befördert. Alle anderen Hunde, mit Ausnahme von Assistenzhunden (wie z.B. Blindenführhunden) und Polizeihunden, sind kostenpflichtig und zahlen den halben Normalpreis.
Fahrradmitnahme
Pro Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitgenommen werden. Kinderwägen und Rollstühle haben Vorrang. Pro Fahrrad und Fahrt ist eine Fahrkarte entsprechend der Fahrtstrecke zu lösen oder zu stempeln.
Bitte beachten Sie unsere allgemeinen Hinweise zur Fahrradmitnahme.