RVV: 365-Euro-Ticket RVV
Geltungsbereich
Gültig für beliebig viele Fahrten im RVV.
Gültigkeitszeitraum
Gilt als Jahresticket an 12 aufeinanderfolgenden Kalendermonaten mit Gültigkeitsbeginn zum Ersten des Kalendermonats.
Übertragbar
Nein.
Ermäßigung
Nicht möglich.
Hier erhalten Sie das Ticket
Ein Erwerb von RVV-Fahrscheinen ist an den agilis Automaten im Verbundgebiet und im Kundencenter der agilis in Regensburg möglich. Das 365-Euro-Ticket RVV ist ausschließlich über das RVV-Kundenzentrum bzw. das Online-Bestellformular auf der RVV-Website erhältlich.
Hier geht’s zur RVV-Website: 365-Euro-Ticket RVV
Berechtigte
Das 365-Euro-Ticket RVV kann von folgenden Personengruppen genutzt werden:
- Auszubildende
- Schülerinnen und Schülern
- Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr, Bundesfreiwilligendienstleistende Beamtenanwärter der Qualifikationsebenen 1 und 2
Es ist nicht gültig für Studierende. Wohnsitz und Schule/Ausbildungsstätte müssen beide im RVV-Verbundgebiet liegen.
Nähere Details zu den Bezugsberechtigten und zum Nachweis der Berechtigung finden Sie hier.
Konditionen
Das 365-Euro-Ticket RVV ist ein Jahresticket und kann mit Gültigkeitsbeginn zum Ersten eines jeden Kalendermonats erworben werden. Es ist als Jahresticket für 12 aufeinanderfolgende Kalendermonate gültig.
Es ist verbundweit für beliebig viele Fahrten gültig. Im Binnenverkehr (zwischen Neumarkt i.d. Opf – Parsberg, Straßkirchen – Radldorf, Schwandorf- Bodenwöhr sowie zwischen Amberg und Sulzbach-Rosenberg) kann das 365-Euro-Ticket RVV nicht genutzt werden .
Der Übergang in die 1. Klasse ist nicht gestattet. Das Ticket ist nicht übertragbar.
Mitnahme von Hunden
Kleine Hunde (bis zur Größe einer Hauskatze) werden im Behältnis kostenfrei befördert. Alle anderen Hunde, mit Ausnahme von Assistenzhunden (wie z.B. Blindenführhunden) und Polizeihunden, sind kostenpflichtig und zahlen den halben Normalpreis.
Fahrradmitnahme
Pro Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitgenommen werden. Kinderwägen und Rollstühle haben Vorrang. Pro Fahrrad und Fahrt ist eine Fahrkarte entsprechend der Fahrtstrecke zu lösen oder zu stempeln.
Bitte beachten Sie unsere allgemeinen Hinweise zur Fahrradmitnahme.