DT: Schülerwochenkarte

Geltungsbereich

Gültig für die gewählte Verbindung für einen beliebigen Zug in der 2. Klasse.

Gültigkeitszeitraum

Eine Kalenderwoche.

Übertragbar

Nein.

Ermäßigung

Nicht möglich.

Preis

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Abhängig von der gewählten Verbindung – nur für die 2. Klasse erhältlich.

Berechtigte

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Berechtigt zum Erwerb von Schülerwochenkarten sind Kinder bis einschließlich 14 Jahre. Schüler, Studenten und Azubis ab 15 Jahre benötigen bei der Fahrscheinkontrolle einen gültigen Schüler-/Studierendennachweis, eine Immatrikulationsbescheinigung oder sonstiger Nachweis, der den Besuch einer zugelassenen Bildungseinrichtung belegt.

Schülerwochenkarten können z.B. erwerben:

  • Schüler und Studenten allgemeinbildender und berufsbildender Schulen, Einrichtungen des zweiten Bildungsweges, Hochschulen und Akademien (mit Ausnahme der Verwaltungsakademien, Volkshochschulen, Landvolkshochschulen)
  • Personen, die an einer Volkshochschule oder einer anderen Einrichtung der Weiterbildung Kurse zum nachträglichen Erwerb des Hauptschul- oder Realschulabschlusses besuchen
  • Personen, die sich in einem Berufsausbildungsverhältnis befinden
  • Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang besuchen
    Praktikanten und Volontäre, sofern die Ableistung eines Praktikums oder Volontariats nach den für Ausbildung und Studium geltenden Bestimmungen vorgesehen ist („Pflichtpraktikum“)
  • Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen Jahr oder an einem freiwilligen ökologischen Jahr oder vergleichbaren sozialen Diensten (z.B. Bundesfreiwilligendienst).

Konditionen

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Schülerwochenkarten werden für eine bestimmte Verbindung ausgestellt und berechtigen zu beliebig vielen Fahrten von bzw. zum Schul-, Studien- bzw. Ausbildungsort. Eine Schülerwochenkarte gilt stets für eine Kalenderwoche, auch während der Schul- bzw. Semesterferien. Schülerwochenkarten sind nur mit der Unterschrift des Inhabers gültig. Schüler, Studenten und Azubis ab 15 Jahre benötigen bei der Fahrscheinkontrolle einen gültigen Schüler-/Studierendennachweis, eine Immatrikulationsbescheinigung oder sonstiger Nachweis, der den Besuch einer zugelassenen Bildungseinrichtung belegt.

Eine Erstattung oder ein Umtausch ist bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag kostenfrei möglich; ab dem ersten Geltungstag sind Umtausch und Erstattung ausgeschlossen.

Die Preisliste des Deutschlandtarifs finden Sie hier.

Mitnahme von Hunden

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Kleine Hunde (bis zur Größe einer Hauskatze) werden im Behältnis kostenfrei befördert. Alle anderen Hunde, mit Ausnahme von Assistenzhunden (wie z.B. Blindenführhunden) und Polizeihunden, sind kostenpflichtig und zahlen den halben Normalpreis.

Fahrradmitnahme

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Pro Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitgenommen werden. Kinderwägen und Rollstühle haben Vorrang. Für das Fahrrad ist ein gültiger Fahrschein zu erwerben.

Fahrradkarte-Kurzstrecke 

Fahrradkarte-Nahverkehr 

Fahrradtageskarte Bayern