DT: Quer-durchs-Land-Ticket
Geltungsbereich
Gilt für bis zu 5 Personen (bis zu 3 Kinder von 6-14 Jahren können kostenfrei mitgenommen werden) für beliebig viele Fahrten in fast allen Nahverkehrszügen innerhalb Deutschlands, sowie auf einigen Strecken im Grenzbereich zu Österreich und der Schweiz.
Gültigkeitszeitraum
Montag bis Freitag (Werktage): 9 bis 3 Uhr des Folgetages
Samstag, Sonntag, bundeseinheitliche Feiertage, am 24.12. und 31.12.: 0 bis 3 Uhr des Folgetages.
Vorteil
Es können nun zusätzlich zu den 1-5 Personen bis zu 3 Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahre kostenfrei mitgenommen werden. Kinder im Alter von 0 bis einschl. 5 Jahre fahren grundsätzlich kostenlos mit.
Übertragbar
Nein.
Ermäßigung
Nicht möglich.
Preis
46 Euro + 9,00 Euro pro weiterem Mitfahrer (max. 5 Personen).
Hier erhalten Sie das Ticket
Über den Onlineshop.
Konditionen
Das Quer-durchs-Land-Ticket gilt am auf der Fahrkarte eingetragenen Geltungstag von 9 Uhr bis 3 Uhr des Folgetages – Samstag, Sonntag, an bundeseinheitlichen Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember gilt das Ticket an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag von 0 Uhr bis 3 Uhr des Folgetages.
Der Preis für die 2. Klasse beträgt 46 Euro für den ersten Nutzer zzgl. jeweils 9,00 Euro pro Mitreisendem. Beim personenbedienten Verkauf ist der Preis pro Fahrkarte um 2 Euro höher.
Zusätzlich zu den 1-5 Personen können beliebig viele Kinder im Alter von 0 bis einschl. 5 Jahre sowie bis zu 3 Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahre kostenfrei mitgenommen werden. Bei der Ermittlung der Personenzahl werden diese Kinder nicht mitgezählt.
Weitere Kinder im Alter von 6 bis einschl. 14 Jahre (mehr als 3) sind entweder als kostenpflichtige Personen auf dem Quer-durchs-Land-Ticket zu erfassen oder für sie ist eine eigene Fahrkarte zu erwerben.
Reisen ausschließlich Kinder von 6 bis einschl. 14 Jahre (ohne Erwachsene), ist für mindestens 1 Person der Fahrpreis zu zahlen (z.B. für eine Fahrt von 5 Kindern im Alter von 6-14 Jahre ist ein Quer-durchs-Land-Ticket für zwei Personen erforderlich, da max. drei Kinder bis 14 Jahre kostenfrei mitreisen dürfen).
Die Änderung der Gruppengröße nach Antritt der Fahrt (nachträglicher Zustieg, früherer Ausstieg) ist möglich. Voraussetzung dafür ist, dass die Gruppengröße beim Fahrkartenkauf bereits feststeht. Jeder Reisende muss vor Fahrtantritt bzw. unmittelbar nach Zustieg seinen Namen auf dem Quer-durchs-Land-Ticket eintragen. Das Nachlösen von Mitfahrer-Fahrkarten ist nicht möglich.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Deutschlandtarifverbundes.
Mitnahme von Hunden
Kleine Hunde (bis zur Größe einer Hauskatze) werden im Behältnis kostenfrei befördert. Alle anderen Hunde, mit Ausnahme von Assistenzhunden (wie z.B. Blindenführhunden) und Polizeihunden, sind kostenpflichtig und zählen als Person/Erwachsener.
Fahrradmitnahme
Pro Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitgenommen werden. Kinderwägen und Rollstühle haben Vorrang. Für das Fahrrad ist ein gültiger Fahrschein zu erwerben. Bitte beachten Sie unsere allgemeinen Hinweise zur Fahrradmitnahme.