DT: Bayern-Böhmen-Ticket

Geltungsbereich

Gültig bayernweit für beliebig viele Fahrten in allen Nahverkehrszügen, Verbünden und vielen Linienbussen – außerdem erstreckt sich der Geltungsbereich in Tschechien von Liberec in der Nähe der polnischen Grenze über Leitmeritz (Litoměřice), Karlsbad (Karlovy Vary), Marienbad (Marianske Lazne), Pilsen (Pilzen) bis nahe der österreichischen Grenze nach Budweis (Ceske Budejovice).

Gültigkeitszeitraum

Montag bis Freitag (Werktage): 9 bis 3 Uhr des Folgetages
Sa, So, 24.12., 31.12. und an den in ganz Baden-Württemberg gültigen gesetzlichen Feiertagen: 0 bis 3 Uhr des Folgetages.

Vorteil

Es können nun zusätzlich zu den 1-5 Personen bis zu 3 Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahre kostenfrei mitgenommen werden. Kinder im Alter von 0 bis einschl. 5 Jahre fahren grundsätzlich kostenlos mit.

Übertragbar

Nein.

Ermäßigung

Nicht möglich.

Preis

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32 Euro + 10,60 Euro pro weiterem Mitfahrer (maximal 5 Personen).

Konditionen

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Das Bayern-Böhmen-Ticket berechtigt zu grenzüberschreitenden Fahrten zwischen Deutschland und Tschechien. Es gilt bayernweit in allen Nahverkehrszügen, Verbundverkehrsmitteln und fast allen Linienbussen einen Tag für eine Gruppe von bis zu fünf Personen sowie zusätzlich auf ausgewählten Strecken in der Tschechischen Republik. Gilt auch nach Ulm Hbf, Salzburg Hbf, Kufstein, Crailsheim, Sonneberg (Thür) Hbf, Bad Schandau, Varnsdorf-Seifhennersdorf, auf der Außerfernbahn (Kempten (Allgäu) Hbf – Garmisch–Partenkirchen), auf der Strecke Memmingen – Lindau über Kißlegg, auf der Strecke Reichenberg (Liberec) – Teichstatt (Rybniště) über Zittau und auf der Strecke Miltenberg – Würzburg Hbf über Wertheim und Lauda.

Gilt werktags von 9 Uhr bis 3 Uhr des Folgetages und samstags, sonntags, am 15. August (Mariä Himmelfahrt), 24. und 31. Dezember, sowie an den in ganz Bayern gültigen Wochenfeiertagen (nicht 08.08.) von 0 Uhr bis 3 Uhr des Folgetages.

Es gibt einen Hauptnutzer und bis zu vier zahlende Mitreisende. Der Preis beträgt 32 Euro für den Hauptnutzer zzgl. jeweils 10,60 Euro pro Mitreisendem. Beim personenbedienten Verkauf ist der Preis pro Fahrkarte um 2 Euro höher. Ein Übergang in die 1. Klasse ist nicht möglich.

Es können nun zusätzlich zu den 1-5 Personen beliebig viele Kinder im Alter von 0 bis einschl. 5 Jahre sowie bis zu 3 Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahre kostenfrei mitgenommen werden. Bei der Ermittlung der Personenzahl werden diese Kinder nicht mitgezählt. Weitere Kinder im Alter von 6 bis einschl. 14 Jahre (mehr als 3) sind entweder als kostenpflichtige Personen auf dem Bayern-Böhmen-Ticket zu erfassen oder für sie ist eine eigene Fahrkarte zu erwerben.

Reisen ausschließlich Kinder von 6 bis einschl. 14 Jahre (ohne Erwachsene), ist für mindestens 1 Person der Fahrpreis zu zahlen (z.B. für eine Fahrt von 5 Kindern im Alter von 6-14 Jahre ist ein Bayern-Böhmen-Ticket für zwei Personen erforderlich, da max. drei Kinder bis 14 Jahre kostenfrei mitreisen dürfen).

Der Weiterverkauf oder die kostenlose Überlassung der benutzten Tickets ist nicht gestattet. Bitte tragen Sie vor Reisebeginn in den dafür vorgesehenen Feldern bzw. auf der Rückseite des Tickets, Vorname und Nachname aller auf diesem Ticket reisenden Personen (außer der kostenfrei mitreisenden Kinder) ein. Die Eintragung muss unauslöschlich (also z.B. mit Kugelschreiber) und in Druckbuchstaben erfolgen. Die Änderung der Gruppengröße nach Antritt der Fahrt (nachträglicher Zustieg, früherer Ausstieg) ist möglich. Voraussetzung dafür ist, dass die Gruppengröße beim Fahrkartenkauf bereits feststeht. Das Nachlösen von Mitfahrer-Fahrkarten ist nicht möglich.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Deutschlandtarifverbundes.

Mitnahme von Hunden

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Kleine Hunde (bis zur Größe einer Hauskatze) werden im Behältnis kostenfrei befördert. Alle anderen Hunde, mit Ausnahme von Assistenzhunden (wie z.B. Blindenführhunden) und Polizeihunden, sind kostenpflichtig und zählen bei der Fahrpreisermittlung als Person/Erwachsener.

Fahrradmitnahme

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Pro Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitgenommen werden. Kinderwägen und Rollstühle haben Vorrang. Für das Fahrrad ist ein gültiger Fahrschein zu erwerben. Bitte beachten Sie unsere allgemeinen Hinweise zur Fahrradmitnahme.