FÜR MOBILITÄTS­EINGESCHRÄNKTE

Nutzen Sie einen Rollstuhl, einen Rollator oder weitere Hilfsmittel? Vielleicht sind Sie auch mit einem Kinderwagen unterwegs oder wegen einer Verletzung nur eingeschränkt mobil. Mit agilis reisen Sie entspannt und weitgehend barrierefrei. Unsere klimatisierten, geräuscharmen Triebfahrzeuge sorgen mit ihrem tiefen Einstieg, den großen, variablen Mehrzweckbereichen sowie einer behindertengerechten Toilette für eine sichere und angenehme Fahrt. Zudem haben unsere Fahrzeuge spezielle Rampen, um den Ein- und Ausstieg so komfortabel und einfach wie möglich zu gestalten.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zu Ihrer geplanten Reise über unser kostenloses Servicetelefonunter 0800 5892840 rund um die Uhr zur Verfügung.

Anmeldung

Bitte melden Sie Ihre Reise mit dem Rollstuhl nach Möglichkeit mindestens einen Tag im Voraus über unser kostenfreies Servicetelefon unter 0800 5892840 oder das Kontaktformular an. Wir benötigen lediglich das Datum Ihrer Reise, die Uhrzeit und/oder die Zugnummer sowie den Start- und Zielbahnhof.

Hilfeleistungen am
Bahnsteig/im Bahnhof

Ihr Ein-, Aus- oder Umstiegsbahnhof ist nicht barrierefrei? Dann erbringt der zuständige Infrastrukturbetreiber für Sie die benötigte Hilfeleistung. Gerne organisieren wir diese für Sie und informieren die zuständigen Stellen vor Ort. Eine Voranmeldung ist hierfür unbedingt erforderlich. Bitte melden Sie sich mindestens 24 Stunden vor Ihrer gewünschten Abfahrt telefonisch bei uns an, für Fahrten an einem Montag und nach Feiertagen mindestens 48 Stunden vor Ihrer Reise. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten unseres Servicetelefons (Mo-Fr 6-20 Uhr, Sa 10-20 Uhr). Während dieser Zeiten können wir Ihnen zudem sogenannte Spontanhilfen organisieren, sofern diese an Ihrem Bahnhof möglich und die entsprechenden Mitarbeiter verfügbar sind.

Für einen reibungslosen Ablauf möchten wir Sie bitten,
folgende Punkte zu beachten:
  • Eine Anmeldung ist zwar nicht erforderlich, vereinfacht jedoch den Einstieg, da bereits im Voraus die Rampe bereitgestellt werden kann
  • Zur gesicherten Abstellung des Rollstuhls halten wir unsere dafür vorgesehenen Mehrzweckabteile bereit
  • Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen oder Verbrennungsmotoren können leider nicht in unseren Zügen transportiert werden
  • Gemäß § 13 Abs. 1 unserer Beförderungsbedingungen können Sachen, darunter fallen auch Hilfsmittel wie Rollstühle oder sogenannte E-Scooter, nur befördert werden, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet wird. Die Grenzwerte zur Beförderung von Hilfsmitteln wie Rollstühlen orientieren sich an der EU-Verordnung Nr. 1300/2014 (TSI PRM) Anlage M und dürfen aus sicherheitsrelevanten Gründen nicht überschritten werden:
    • Breite: 700 mm zuzüglich 50 mm an jeder Seite für die Hände bei Fortbewegung
    • Länge: 1 200 mm zuzüglich 50 mm für die Füße
    • Höhe: Höchstens 1 375 mm einschließlich eines männlichen Rollstuhlfahrers
    • Wendekreis: 1 500 mm
    • Räder: Das kleinste Rad muss einen Spalt mit 75 mm horizontaler und 50 mm vertikaler Abmessung überwinden können.
    • Gewicht:
      • Elektro-Rollstühle, die ohne Schiebehilfe eine Einstiegshilfe überqueren können: Höchstgewicht 300 kg für Rollstuhl mit Rollstuhlfahrer (einschließlich Gepäck)
      • Handrollstühle: Höchstgewicht 200 kg für Rollstuhl mit Rollstuhlfahrer (einschließlich Gepäck)

Bitte führen Sie nach Möglichkeit einen Nachweis über die oben genannten Werte mit sich, die Sie im Zweifelsfall unserem Personal vor Ort vorzeigen können.

Unsere interaktive Karte hier auf der Homepage, bei der Stationsdatenbank Bayern und www.bahnhof.de geben Ihnen zudem Auskunft, ob Ihr Bahnhof barrierefrei ist. Über Funktionsfähigkeit von Aufzügen und Rolltreppen informiert Sie die App DB Bahnhof live.