BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN
FAHRGASTRECHTE
Mit dem neuen Fahrgastrechtegesetz gelten seit dem 29.07.2009 einheitliche Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr in Deutschland. Sie räumen den Reisenden gleiche Rechte bei allen Eisenbahnunternehmen ein und gelten für alle Züge von der S-Bahn bis zum ICE, unabhängig davon, von welchem Eisenbahnunternehmen sie betrieben werden. Sie gelten auch für Reiseketten aus Zügen verschiedener Eisenbahnunternehmen, die mit einer Fahrkarte genutzt werden.
Eine Übersicht über geltenden Regelungen finden Sie unter:
Sollten Sie Einwände gegen Fahrgastrechteentscheidungen haben, richten Sie Ihren Widerspruch an die Stelle, die die Entscheidung getroffen hat.
Nationale Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte:
SCHLICHTUNGSSTELLE
Eisenbahn-Bundesamt
Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte
Heinemannstr. 6
D-53175 Bonn
Website: www.eba.bund.de
Wir prüfen jedes Anliegen unserer Kunden und versuchen bei Problemen stets eine einvernehmliche Lösung zu finden. Sollte es jedoch zwischen der agilis Eisenbahngesellschaft mbH & Co. KG / der agilis Verkehrsgesellschaft mbH & Co. KG und dem Reisenden in Bezug auf die Leistungserbringung des Verkehrsunternehmens zu Meinungsverschiedenheiten kommen, erklären wir uns bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Aus diesem Grund sind wir Mitglied der söp, Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. An diese kann sich der Reisende unter folgendem Kontaktdaten wenden:
söp Schlichtungsstelle
für den öffentlichen Personenverkehr e.V.
Fasanenstr. 81
10623 Berlin
Weitere Adressen von weiteren Schlichtungsstellen für Fahrgastrechte finden Sie unter www.fahrgastrechte.info oder www.busse-bahnen.de.
TARIFBEKANNTMACHUNGEN
In unseren Zügen gilt der Deutschlandtarifverbund.
Zudem erkennen wir die Tarife folgender Verbünde an (mit einem Klick öffnet sich der weiterführende Link in einem neuen Tab):
Donau-Iller-Nahverkehrsverbund
Verkehrsverbund Großraum Nürnberg
Zweckverband Verkehrsgemeinschaft Region Ingolstadt: Beförderungsbedingungen | Tarifhinweise