DT: Bayern-Ticket
Geltungsbereich
Bayernweit gültig für beliebig viele Fahrten in allen Nahverkehrszügen in Bayern, in Verkehrsverbünden und vielen Bussen.
Gültigkeitszeitraum
Montag bis Freitag (Werktage): 9 bis 3 Uhr des Folgetages. Samstag, Sonntag, Feiertage (auch 15.08., nicht 08.08.) und am 24.12. und 31.12.: 0 bis 3 Uhr des Folgetages.
Vorteil
Es können nun zusätzlich zu den 1-5 Personen bis zu 3 Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahre kostenfrei mitgenommen werden. Kinder im Alter von 0 bis einschl. 5 Jahre fahren grundsätzlich kostenlos mit.
Übertragbar
Nein
Ermäßigung
Nicht möglich
Preis
Konditionen
Das Bayern-Ticket gilt bayernweit in allen Nahverkehrszügen in Bayern, in Verkehrsverbünden und vielen Bussen einen Tag für eine Gruppe von bis zu fünf Personen. Gilt auch nach Ulm Hbf, Salzburg Hbf, Kufstein, Crailsheim, Sonneberg (Thür) Hbf, auf der Außerfernbahn (Kempten (Allgäu) Hbf – Garmisch–Partenkirchen), auf der Strecke Memmingen – Lindau über Kißlegg und auf der Strecke Miltenberg – Würzburg Hbf über Wertheim und Lauda.
Gilt werktags von 9 Uhr bis 3 Uhr des Folgetages und samstags, sonntags, an bayernweiten Feiertagen (auch 15.08., nicht 08.08.) und am 24.12. und 31.12. von 0 Uhr bis 3 Uhr des Folgetages.
Das Bayern-Ticket gilt für bis zu 5 Personen. Der Preis für die 2. Klasse beträgt für den ersten Nutzer 32 Euro zzgl. jeweils 10 Euro pro Mitreisendem, für die 1. Klasse 44,50 Euro für den ersten Nutzer zzgl. jeweils 22,00 Euro pro Mitreisendem. Beim personenbedienten Verkauf ist der Preis pro Fahrkarte um 2 Euro höher.
Der 1. Klasse-Zuschlag in Höhe von 22,00 Euro pro Person kann auch separat über Fahrkartenautomaten sowie bei der Servicekraft im Zug erworben werden. Es muss immer für die gleiche Personenanzahl der Zuschlag gekauft werden, wie die auf dem bereits erworbenen Bayern-Ticket aufgedruckte Personenanzahl. Alle Reisenden auf einer Fahrkarte müssen sich gemeinsam auf eine Klasse festlegen. Der Namenseintrag des 1. Klasse-Zuschlages und des Bayern-Tickets 2. Klasse muss identisch sein.
Es können nun zusätzlich zu den 1-5 Personen beliebig viele Kinder im Alter von 0 bis einschl. 5 Jahre sowie bis zu 3 Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahre kostenfrei mitgenommen werden. Bei der Ermittlung der Personenzahl werden diese Kinder nicht mitgezählt. Weitere Kinder im Alter von 6 bis einschl. 14 Jahre (mehr als 3) sind entweder als kostenpflichtige Personen auf dem Bayern-Ticket zu erfassen oder für sie ist eine eigene Fahrkarte zu erwerben.
Reisen ausschließlich Kinder von 6 bis einschl. 14 Jahre (ohne Erwachsene), ist für mindestens 1 Person der Fahrpreis zu zahlen (z.B. für eine Fahrt von 5 Kindern im Alter von 6-14 Jahre ist ein Bayern-Ticket für zwei Personen erforderlich, da max. drei Kinder bis 14 Jahre kostenfrei mitreisen dürfen).
Ein Bayern-Ticket ist nur gültig, wenn in den dafür vorgesehenen Feldern Vorname und Nachname aller auf diesem Ticket reisenden Personen (außer der kostenfrei mitreisenden Kinder) bzw. der Hinweis „Hund“ eingetragen ist. Bitte tragen Sie vor Reisebeginn Ihren Namen mit Kugelschreiber in Druckbuchstaben ein. Bei Tickets, die z.B. im Bus gekauft wurden und bei denen kein vorgesehenes Feld für den Namenseintrag vorhanden ist, müssen die Namen aller Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Vorder- oder Rückseite der Fahrkarte eingetragen werden. Die Änderung der Gruppengröße nach Antritt der Fahrt (nachträglicher Zustieg, früherer Ausstieg) ist möglich. Voraussetzung dafür ist, dass die Gruppengröße beim Fahrkartenkauf bereits feststeht. Das Nachlösen von Mitfahrer-Fahrkarten ist nicht möglich.
Bei der Fahrkartenkontrolle sind Sie gemäß der Beförderungsbedingungen verpflichtet, auf Verlagen Ihre Identität nachzuweisen und einen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen.
Erstattung und Umtausch sind ausgeschlossen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Deutschlandtarifverbundes.
Mitnahme von Hunden
Kleine Hunde (bis zur Größe einer Hauskatze) werden im Behältnis kostenfrei befördert. Alle anderen Hunde, mit Ausnahme von Assistenzhunden (wie z.B. Blindenführhunden) und Polizeihunden, sind kostenpflichtig und zählen bei der Fahrpreisermittlung als Person/Erwachsener.
Fahrradmitnahme
Pro Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitgenommen werden. Kinderwägen und Rollstühle haben Vorrang. Für das Fahrrad ist ein gültiger Fahrschein zu erwerben. Bitte beachten Sie unsere allgemeinen Hinweise zur Fahrradmitnahme.