Nutzt ein Fahrgast ein öffentliches Verkehrsmittel, ist er grundsätzlich dazu verpflichtet, ein entsprechendes Ticket als Gegenleistung für die Beförderung zu kaufen. Fährt der Fahrgast ohne gültigen Fahrschein und wird er dabei erwischt, wird eine Vertragsstrafe fällig.

Dies regelt §9 unserer Beförderungsbedingungen:

Aber es kann durchaus vorkommen, dass ein Fahrgast ohne sein Wissen oder unfreiwillig zum Schwarzfahrer wird. In diesem Fall muss er die Vertragsstrafe bzw. das EBE, die im Fachjargon auch erhöhtes Beförderungsentgelt heißt, nicht bezahlen. Voraussetzung ist aber, dass er begründen oder nachweisen kann, dass er die Fahrt ohne gültigen Fahrschein nicht zu verantworten hat oder nicht verhindern konnte. In einem dieser Fälle können hier die notwendigen Unterlagen direkt beim zuständigen Bearbeiter online eingereicht werden.